Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwältin unterstütze ich Gründer und Unternehmer:innen aus der Kreativbranche in rechtlichen Angelegenheiten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können!
Ich gebe Ihnen pragmatische Lösungen für Ihr Business an die Hand.
Ich habe bereits erfolgreich verschiedene Branchen beraten, darunter Verlage, Weingüter, Influencer, Künstler:innen und IT-Dienstleister. Wenn Sie die Expertise einer hochspezialisierten Rechtsanwältin suchen, um sich auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Kreativität zu konzentrieren, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Ich arbeite mit modernster Technologie, datenschutzkonform unter Einsatz von KI und nahezu papierlos. Dadurch sparen wir Zeit und machen die Zusammenarbeit noch nachhaltiger und wirtschaftlicher.
Meine Arbeitsweise ist transparent, persönlich und modern. Ich spreche in einer für Nichtjuristen leicht verständlichen Sprache, basierend auf meiner langjährigen Expertise als Rechtsanwältin.
Ganz gleich ob es um Marken, Urheberrechte, Designs oder andere Erfindungen geht. Mein Beratungsansatz ist maßgeschneidert für die Kreativbranche. Egal, ob Sie als Künstler:in, innovativ als Designer:in oder als visionäres Marketingunternehmen an den Start gehen – gemeinsam können wir Ihre kreativen Ideen schützen und verteidigen und Ihr Vertragsmanagement optimieren.
RECHTSANWÄLTIN
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
& Künstlerin
In meiner Kanzlei ist mir Transparenz bei der Abrechnung ein besonderes Anliegen. Ich gebe Ihnen soweit wie möglich eine vorherige Einschätzung der benötigten Stunden.
Meine Standardabrechnung basiert auf einem festen Stundensatz, wobei ich im 6 Minutentakt abrechne.
Für Gründer und Start-ups im ersten Jahr der Gründung biete ich einen stark reduzierten Stundensatz als Starthilfe an, denn ich glaube fest an Ihren Erfolg.
Für Tätigkeiten, die im Vorfeld gut zu kalkulieren sind, biete ich Pauschalpreise an. Dies gilt z.B. für ausgewählte Verträge oder auch Marken- und Designschutzanmeldungen.
Sie können über mich in nahezu jedem Land der Welt Ihre Marke schützen.
Hierzu gibt es die nationale deutsche Marke, die Unions-Marke mit Schutz in allen europäischen Ländern und die sog. IR- Marke, innerhalb derer Sie diverse Länder der Welt auswählen können.
Als Einzelunternehmer oder GbR (mit eher geringem Jahresumsatz) müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen und brauchen daher auch keinen Notar.
Für alle Kapitalgesellschaften, wie z.B. die GmbH und auch für die OHG besteht die Pflicht, sich zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung übernimmt ein Notar und beglaubigt die
Gründungsurkunde sowie den Gesellschaftsvertrag.
Die Erstellung und/oder Verfeinerung jener Gesellschaftsverträge übernehme ich gerne für Sie, denn oft reicht ein Mustervertrag
nicht aus, um Ihre persönlichen Belange vertraglich abzubilden.
Niemanden.
Denn aktuell geht die herrschende Rechtsmeinung davon aus, dass KI-generierte Texte, Bilder usw. grundsätzlich urheberrechtlich nicht geschützt sind.
Denn das Urhebergesetz stellt nur persönlich geistige Schöpfungen eines Menschen, nicht aber einer Maschine unter Schutz.
Kontaktieren Sie mich gerne, damit wir Ihr individuelles Anliegen besprechen können.