Rechtsberatung für Gründer und Kreative
Rechtsberatung für Gründer und Kreative
Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwältin unterstütze ich Gründer und Unternehmer:innen aus der Kreativbranche in rechtlichen Angelegenheiten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können!
Schluss mit Juristendeutsch
- Sie brauchen rechtliche Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens ?
- Sie möchten Ihre Ideen, Ihr Marke, Ihr Design schützen lassen ?
- Sie brauchen wasserdichte Verträge für die Durchführung Ihres Business ?
Ich gebe Ihnen pragmatische Lösungen für Ihr Business an die Hand.

Wie ich Ihnen helfen kann
Verträge
- Lizenzen
- Franchise
- Webdesign
Marken- und Designrecht
- Markenanmeldungen weltweit
- Verteidigung auch gerichtlich
Gesellschaftsrecht
- Satzung
- Anteilsübertragung
- Gründung GmbH u.a.
- Umwandlungen
Multimediarecht
- E-commerce
- Webshop AGB
- Datenschutz
Wettbewerbsrecht
- Abmahnung
- Unterlassung
- Einstweilige Verfügung
Vertrieb und Marketing
- Koopertationsverträge
- Werbemaßnahmen rechtliche Prüfung
Kunstrecht
- Galerieverträge
- Kauf- und Auktion
- Sponsoringverträge
- Urheberverwertungsrechte
Urheberrecht
- Ideenschutz
- Kunst, Musik, Theater
Rechtsberatung aus Leidenschaft

Aylin Ersoy-Ruhl
RECHTSANWÄLTIN
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
& Künstlerin
Häufige Fragen

Mit welchen Kosten muss ich für eine Rechtsberatung rechnen?
In meiner Kanzlei ist mir Transparenz bei der Abrechnung ein besonderes Anliegen. Ich gebe Ihnen soweit wie möglich eine vorherige Einschätzung der benötigten Stunden.
Meine Standardabrechnung basiert auf einem festen Stundensatz, wobei ich im 6 Minutentakt abrechne.
Für Gründer und Start-ups im ersten Jahr der Gründung biete ich einen stark reduzierten Stundensatz als Starthilfe an, denn ich glaube fest an Ihren Erfolg.
Für Tätigkeiten, die im Vorfeld gut zu kalkulieren sind, biete ich Pauschalpreise an. Dies gilt z.B. für ausgewählte Verträge oder auch Marken- und Designschutzanmeldungen.
In welchen Ländern kann ich meine Marke schützen?
Sie können über mich in nahezu jedem Land der Welt Ihre Marke schützen.
Hierzu gibt es die nationale deutsche Marke, die Unions-Marke mit Schutz in allen europäischen Ländern und die sog. IR- Marke, innerhalb derer Sie diverse Länder der Welt auswählen können.
Brauche ich für die Gründung meines Unternehmens (zusätzlich) einen Notar?
Als Einzelunternehmer oder GbR (mit eher geringem Jahresumsatz) müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen und brauchen daher auch keinen Notar.
Für alle Kapitalgesellschaften, wie z.B. die GmbH und auch für die OHG besteht die Pflicht, sich zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung übernimmt ein Notar und beglaubigt die
Gründungsurkunde sowie den Gesellschaftsvertrag.
Die Erstellung und/oder Verfeinerung jener Gesellschaftsverträge übernehme ich gerne für Sie, denn oft reicht ein Mustervertrag
nicht aus, um Ihre persönlichen Belange vertraglich abzubilden.
Wem stehen die Rechte an KI- generierten Inhalten zu?
Niemanden.
Denn aktuell geht die herrschende Rechtsmeinung davon aus, dass KI-generierte Texte, Bilder usw. grundsätzlich urheberrechtlich nicht geschützt sind.
Denn das Urhebergesetz stellt nur persönlich geistige Schöpfungen eines Menschen, nicht aber einer Maschine unter Schutz.
Ich freue mich darauf, Sie rechtlich zu unterstützen.
Kontaktieren Sie mich gerne, damit wir Ihr individuelles Anliegen besprechen können.
- +49 160 650 3000
- info@aylinlaw.de
- aylinlaw