Rechtsberatung für Gründer und Kreative

Rechtsberatung für Gründer und Kreative

Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwältin unterstütze ich Gründer und  Unternehmer:innen aus der Kreativbranche in rechtlichen Angelegenheiten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können!

Schluss mit Juristendeutsch

Ich gebe Ihnen pragmatische Lösungen für Ihr Business an die Hand. 

Rechtsberatung für Gründer und Kreative

Wie ich Ihnen helfen kann

Verträge

Marken- und Designrecht

Gesellschaftsrecht

Multimediarecht

Wettbewerbsrecht

Vertrieb und Marketing

Kunstrecht

Urheberrecht

Rechtsberatung aus Leidenschaft

Rechtsberatung für Gründer und Kreative

Aylin Ersoy-Ruhl

RECHTSANWÄLTIN
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz & Künstlerin

Meine anwaltliche Kariere begann 2005 in einer mittelständischen Kanzlei, in der ich den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ aufbauen durfte. Dieser umfasst u.a. das Marken-, Design-, Urheber – und Wettbewerbsrecht.
 
2008 habe ich hierzu auch den Fachanwaltstitel erworben.
 
Bereits während des Referendariats hatte ich in der Großkanzlei Lovells als auch in der Markenrechtsabteilung des großen Pharmaunternehmens Merck in diesem Bereich gearbeitet.
 
Während der Coronaphase nahm ich mir die Zeit, intensiv an meiner Kunst zu arbeiten und gründete Aylin-Art (www.aylin-art.de).
 
Ich kam vermehrt mit anderen Gründer:innen in Kontakt, welche mir viele juristische Fragen stellten. Hierdurch erkannte ich nicht nur den großen juristischen Beratungsbedarf auf dem Weg zum eigenem Unternehmen. Vor allem der Spirit der Gründer:innen und der Mut, Neues und Innovatives zu wagen, waren ansteckend und begeistern mich.
 
So entschloss ich mich, meine eigene Anwaltsboutique zu gründen und mich auf die Beratung von Gründer:innen und die Kreativbranche zu spezialisieren.

Häufige Fragen

Rechtsberatung für Gründer und Kreative

In meiner Kanzlei ist mir Transparenz bei der Abrechnung ein besonderes Anliegen. Ich gebe Ihnen soweit wie möglich eine vorherige Einschätzung der benötigten Stunden.

Meine Standardabrechnung basiert auf einem festen Stundensatz, wobei ich im 6 Minutentakt abrechne.

Für Gründer und Start-ups im ersten Jahr der Gründung biete ich einen stark reduzierten Stundensatz als Starthilfe an, denn ich glaube fest an Ihren Erfolg.

Für Tätigkeiten, die im Vorfeld gut zu kalkulieren sind, biete ich Pauschalpreise an. Dies gilt z.B. für ausgewählte Verträge oder auch Marken- und Designschutzanmeldungen.

Sie können über mich in nahezu jedem Land der Welt Ihre Marke schützen.

Hierzu gibt es die nationale deutsche Marke, die Unions-Marke mit Schutz in allen europäischen Ländern und die sog. IR- Marke, innerhalb derer Sie diverse Länder der Welt auswählen können.

Als Einzelunternehmer oder GbR (mit eher geringem Jahresumsatz) müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen und brauchen daher auch keinen Notar.

Für alle Kapitalgesellschaften, wie z.B. die GmbH und auch für die OHG besteht die Pflicht, sich zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung übernimmt ein Notar und beglaubigt die
Gründungsurkunde sowie den Gesellschaftsvertrag.

Die Erstellung und/oder Verfeinerung jener Gesellschaftsverträge übernehme ich gerne für Sie, denn oft reicht ein Mustervertrag
nicht aus, um Ihre persönlichen Belange vertraglich abzubilden.

Niemanden.

Denn aktuell geht die herrschende Rechtsmeinung davon aus, dass KI-generierte Texte, Bilder usw. grundsätzlich urheberrechtlich nicht geschützt sind.

Denn das Urhebergesetz stellt nur persönlich geistige Schöpfungen eines Menschen, nicht aber einer Maschine unter Schutz.

Ich freue mich darauf, Sie rechtlich zu unterstützen.

Kontaktieren Sie mich gerne, damit wir Ihr individuelles Anliegen besprechen können.